Sonderabfall richtig klassifizieren, sortieren, sammeln, transportieren, entsorgen und der Verwertung zuführen
Der Begriff Sonderabfall oder Sondermüll wird im
allgemeinen Sprachgebrauch zur Beschreibung verschiedener Abfallarten
mit gefährlichen Eigenschaften genutzt. Es existiert jedoch keine klare
rechtliche Definition hierfür. Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle
aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder
öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge
- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
- explosiv oder brennbar sind,
- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Diese Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung gesondert gekennzeichnet.
Das Sonderheft der Zeitschrift gefährliche ladung über gefährliche Abfälle enthält Beiträge zu verschiedenen Themen mit aktueller Relevanz:
- Verwerten, statt nur beseitigen: Der Weg von gefährlichen Abfällen verläuft über mehrere Stationen
- Die Menge macht‘s: Prognosen zum Sonderabfallaufkommen in NRW und Rheinland-Pfalz
- Der erste Schritt: Abfälle sind vierfach einzustufen: abfall-, gefahrstoff-, gefahrgut- und wasserrechtlich
- Unter Druck variabel: Überblick über Saug-Druck-Tankfahrzeuge und ihre Hersteller
- Ab in die Kiste – oder den IBC: ASP- und ASF-Behälter können verschiedene gefahrgutrechtliche Zulassungen haben
- Ein Truck für alle Fälle: Schadstoffmobile ermöglichen es, gefährliche Abfälle sicher zu entsorgen
- Brennpunkt Batterie: Die Entsorgungsbranche kämpft mit falsch entsorgten Lithiumbatterien
- Begleitdokumente: alles dabei? Die rechtlichen Hintergründe und zugrundeliegenden Verordnungen im Überblick
- Chefsache, Delegieren, Auslagern? Wie Unternehmen den Umgang mit anfallenden Abfällen organisieren können