Aushangpflichtige Gesetze – auch im Frühjahr 2023 günstig!
In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
Das bedeutet die Aushangpflicht für Sie: Jeder Arbeitgeber muss diese Gesetze aushängen.
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand sein.
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Was gibt es Neues im Frühjahr 2023 und in der 41. Auflage von “Aushangpflichtige Gesetze”?
Seit der Herbst-Auflage 2022 der Aushangpflichtigen Gesetze gab es wieder Änderungen, die es teilweise ganz schön in sich haben … insbesondere für die Arbeitgeberseite:
Vor allem neue Informationspflichten bei neuen Arbeitsverträgen, aber auch bei Teilzeit – was das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und (Teilzeit-)Arbeitnehmenden nachhaltig neu justiert: So muss z.B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag die Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Befristungsdauer und zur Art der Tätigkeit stehen, darf also nicht mehr zu lang sein. Außerdem sind alle Arbeitgeber jetzt gesetzlich verpflichtet, ihre Teilzeitbeschäftigten generell über demnächst neu zu besetzende Arbeitsplätze zu informieren.
In diesem Kontext hat der Gesetzgeber etliche Stellen im Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie Nachweisgesetz stark verändert und ganze Passagen neu eingefügt.
Eine dieser neuen Passagen im Nachweisgesetz legt übrigens fest, dass sämtliche Arbeitgeberverstöße gegen die wesentlichen Bestimmungen des Nachweisgesetzes nun als Ordnungswidrigkeit gelten – was nun mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 (!) Euro geahndet werden kann …
Also – ehe sich jemand beschweren kann, dass er aufgrund einer veralteten Ausgabe leider nicht richtig informiert und deshalb benachteiligt wurde, lieber gleich die 41. Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze besorgen, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
Denn wenn sowohl Gesetzesverstöße als auch veraltete Auflagen (mehr dazu unten) zusammenkommen, kann das schon ziemlich ins Geld gehen.
Wo hat sich sonst noch etwas getan?
- Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Jetzt können sich auch Beschäftigte an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die sich im Zusammenhang mit den Themen Elternzeit/Pflegezeit (siehe auch die beiden nächsten Punkte) vom Arbeitgeber diskriminiert fühlen.
- Im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) gab es mehrere Änderungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bringen sollen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben können:
U.a. müssen nun auch Kleinunternehmen mit unter 15 Mitarbeitenden innerhalb von 4 Wochen auf einen Antrag auf Elternzeit-Teilzeit reagieren und bei einer Ablehnung diese nachvollziehbar begründen.
- im Pflegezeitgesetz: Die Änderungen betreffen diverse Passagen und darüber hinaus auch wieder die Pandemie-bedingten Sonderregelungen des § 9 und die darin genannten Fristen.
Was Ihnen die Aushangpflichtigen Gesetze von ecomed-Storck liefern:
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Inklusive weiterer Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
Mit der topaktuellen Frühjahrs-Auflage 2023 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die umfangreichen Texte zum Strahlenschutzrecht (StrlSchG und StrlSchV) gibt‘s per Download zum Buch. Das Aushängen des Buches reicht dennoch vollkommen aus, um Ihre Aushangpflicht sicher zu erfüllen!
Am besten, Sie hängen Ihre neue Frühjahrs-Auflage gleich an alle Schwarze Bretter.
Denn wenn die Kontrolleure veraltete oder fehlende Aushänge entdecken, können satte Bußgelder fällig werden: seit diesem Jahr bis zu 5.000 € (statt bisher bis zu 2.500 €).
Mit Download
Zusatzinformationen zu unserer 41. Auflage Aushangpflichtige Gesetze stehen auf unserer Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung.