Unfallverhütungsvorschriften: Denken Sie an die Aushangpflicht!
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer
Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Zu dieser
Unterweisungspflicht gehört auch, dass Sie Ihre Beschäftigten über die
in Ihrer Branche geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
unterrichten, damit die darin festgelegten Maßnahmen zum Schutz der
Gesundheit bei der Arbeit umgesetzt werden können. Die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften müssen gemäß §12 DGUV Vorschrift 1 jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer jederzeit zugänglich sein.
Am einfachsten kommen Sie Ihrer Pflicht durch Aushang am Schwarzen Brett
nach. Alternativ können Sie Ihre Beschäftigten auch auf elektronischem
Weg informieren, sofern dies sinnvoll ist.
In der Kompaktausgabe Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften zum Aushängen finden Sie die für Betriebe aller Branchen geltenden Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2, DGUV Vorschrift 3 sowie eine Auswahl weiterer wichtiger DGUV Vorschriften. Zusätzlich ist die ASR A1.3 (mit allen Sicherheitszeichen in Farbe) in der Sammlung.
Das Buch wird laufend auf dem aktuellen Stand gehalten. Zum Buch bietet der Verlag die DGUV-Vorschriften als für Ihren Betrieb individuelle Zusammenstellung in elektronischer Form an.