Gefahrguttransport per Luftfracht nur unter Einhaltung der IATA-Vorschriften!
Die IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA-DGR) werden von der IATA gemäß
den IATA-Resolutionen 618 und 619 herausgegeben und stellen Vorschriften
für die Luftverkehrsgesellschaften dar, die von allen
IATA-Mitgliedsgesellschaften eingehalten werden. Die 61. Ausgabe der
IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und
entspricht den Bestimmungen des Anhangs 18 zum Übereinkommen für den
internationalen Zivilluftverkehr (Chicago, 1944) und der Ausgabe
2019-2020 der dazugehörenden Technical Instructions
(ICAO-TI)/Technischen Vorschriften für den sicheren Lufttransport von
gefährlichen Gütern vom Rat der ICAO.
Anhang 18 und die dazugehörenden Technischen Vorschriften sind anerkannt
als die einzigen rechtsverbindlichen Basis-Unterlagen für den
Lufttransport gefährlicher Güter. Folglich bildet jedes zusätzliche und
erläuternde Material von IATA keinen Teil des Originaltextes der ICAO-TI
und hat nicht dieselbe Rechtskraft. In der Praxis jedoch ist ein
Gefahrgut-Transport als Luftfracht ohne Einhaltung der IATA-Vorschriften
nicht denkbar.
Bei der Ausarbeitung dieser Vorschriften hat die IATA auf ihre
umfangreichen Erfahrungen zurückgegriffen und besondere Aufmerksamkeit
auf das Format und den Text dieser Vorschriften verwandt, um ein leicht
verständliches und einfach zu benutzendes Handbuch zu schaffen. Gewisse
Unterschiede zwischen den IATA- und den ICAO-Vorschriften sind aus
Gründen der betrieblichen Sicherheit notwendig und führen dazu, dass die
IATA-Vorschriften in einzelnen Bereichen einschränkender (restrictive)
gefasst wurden. Diese Unterschiede sind am Seitenrand durch ein
„Hand-Symbol“ angezeigt. Die IATA-Gefahrgutvorschriften enthalten auch
zusätzliches Material als praktische Unterstützung für die Anwender.
Preisänderungen sind auf Grund von Währungskursschwankungen
(€/USD) und neuen Preisvergaben möglich.