Ausbildung von Gefahrgutfahrern - Schulung nach ADR 2023 - Aufbaukurs Klasse 7
Der Transport von radioaktiven Stoffen ist sehr sicher! Damit das auch so bleibt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gefahrgutfahrer, die radioaktive Stoffe und Gegenstände der Gefahrklasse 7 transportieren, zusätzlich zum Basiskurs einen speziellen Aufbaukurs Klasse 7 absolvieren.
Sie bieten Gefahrgutfahrern den Aufbaukurs Klasse 7 an? Dann sollten Sie Lehrgangsunterlagen verwenden, die Ihren Lehrgangsteilnehmern das Lernen für die Prüfung so einfach wie möglich machen!
Unser Begleitbuch zum Aufbaukurs Klasse 7 ist nach dem derzeit gültigen DIHK-Kursplan aufgebaut. Das Buch entspricht dem Rechtsstand des ADR 2023.
Der Aufbau des Buches:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und organgefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
So lernen Ihre Kursteilnehmer am effizientesten!
Am Ende jedes Abschnitts sind Selbsttest-Kontrollfragen zu finden. Durch die Möglichkeit, immer wieder selbst testen zu können, ob sie das Erlernte bereits gespeichert haben, steht Ihren Kursteilnehmern ein optimales Training für die Prüfung zur Verfügung. Das ausführliche Stichwortverzeichnis am Ende des Buches hilft, die gesuchten Stellen schnell aufzufinden. Anschauliche Illustrationen und einprägsame Merksätze fürs Gedächtnis machen es noch einfacher, sich das Gelernte gut einzuprägen!
Wie erlangt der Fahrer die ADR-Bescheinigung?
Der Fahrzeugführer erhält die ADR-Bescheinigung, wenn er durchgehend an den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Schulungen teilgenommen und die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig und wird von der IHK ausgestellt.
Um eine Verlängerung um weitere fünf Jahre zu erreichen, muss der Fahrer eine Auffrischungsschulung mit Prüfung absolvieren. Diese kann er bereits ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung besuchen. Die Verlängerung wird dann ab dem Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung gültig.
Die Verlängerung der ADR-Bescheinigung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist nicht möglich. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer erneut einen Basiskurs besuchen und die Prüfung bestehen.