Online-Seminar - Gefahrgutrecht 2023
Was Sie bei der Umsetzung der neuen Vorschriften besonders beachten müssen!
+++ 50% Rabatt für Abonnenten der Fachzeitschriften +++
Ihr Wissens-Update zum Vorschriftenwechsel 2023 bei ADR, RID und ADN!
Was bringt das neue Gefahrgutrecht 2023? Was ist bei der Umsetzung der neuen Vorschriften besonders zu beachten?
Was ist das Thema des Webinars?
Das neue Gefahrgutrecht 2023. Sie erfahren von Herrn Jörg Holzhäuser aus erster Hand,
- was sich gegenüber dem Gefahrgutrecht 2021 ändert
- wo und wie die maßgeblichen Gremien noch in letzter Minute 2022 die Feinheiten präzisiert haben
- und wie sich das auf die Praxis auswirkt.
Für wen ist das Webinar?
Für alle, die in der Praxis intensiv mit Gefahrgut zu tun haben und als Multiplikatoren tätig sind: insbesondere Gefahrgutbeauftragte, Gefahrgutberater, Gefahrgut-Ausbilder und Mitarbeiter in Aufsichtsbehörden.
Außer allgemeinen Gefahrgut-Kenntnissen sind keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich.
Wie melde ich mich zum Webinar an?
Geben Sie die Anzahl Ihrer Teilnehmer an und klicken Sie auf "Teilnehmer anmelden".
Melden Sie sich mit Ihrem Konto für den Shop an oder wählen Sie die Option "Weiter ohne Anmeldung".
Jetzt können Sie sich und andere Teilnehmer ganz einfach registrieren.
Sie erhalten ca. eine Woche vor dem Termin Ihren Zugangslink für das Webinar an die angegebene E-Mail-Adresse. Das Webinar wird mit „Microsoft Teams“ durchgeführt. Per Chat-Funktion können Sie wie bei einem Präsenzseminar live Ihre Fragen stellen.
(Vorgehen für Zeitschriftenabonnenten siehe unter: Termin/Ort)
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Das Webinar beginnt um 10:00 Uhr. Für den Vortrag selber sind ca. 50 Minuten eingeplant. Je nachdem, wie sich die Diskussion entwickelt, wird das Webinar insgesamt ca. 60-70 Minuten dauern.
Was muss mein Computer haben und können?
Sie brauchen nur einen internetfähigen Computer/Mobiltelefon/Tablet mit Lautsprechern oder Headset.
Die Veranstaltung findet online mit "Microsoft Teams" statt. » Teilnahme- und Systemvoraussetzungen
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Sollten noch Fragen offen sein, so hilft Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne weiter:
Tel. (089) 2183-7922 – Fax (089) 2183 – 7620 – E-Mail: [email protected]
In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Termin/Ort:
20.06.2022, 10:00 Uhr, Dauer ca. 1 Stunde
Teilnahmegebühr
118,99 €
Die o.g. Preise verstehen sich pro Person und inkl. gesetzl. MwSt.
50% Rabatt (59,49 € pro Person inkl. MwSt.) für Abonnenten der Fachzeitschriften "gefährliche ladung" und "der gefahrgutbeauftragte" sowie "Gefahrgut AKTUELL - Newsletter".
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Simone Krismayr: [email protected]
Pro Zeitschriftenabonnement ist eine rabattierte Teilnahme möglich. Möchten Sie mehrere Personen aus Ihrem Unternehmen anmelden, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Simone Krismayr.
Was gibt es Neues im Gefahrgutrecht 2023/2024
Sie bekommen ein kurzes und knackiges Wissens-Update, was sich zum 1.1.2023 in ADR, RID und ADN ändert.
Hier ein paar Stichworte - von A wie Abfall bis V wie Verpackung:
Abfall
Beförderung von polymerisierenden Stoffen als Abfälle in Versandstücken (neue SV 676)
Begriffsbestimmungen
Maßeinheiten und Abkürzungen (bisher unter Begriffsbestimmungen) werden in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst (1.2.3 )
Container
Vereinfachung und Klarstellung der Regelungen zur Sichtprüfung von Containern; Unzulässigkeit der Beladung im Fall von Beschädigungen der Güterbeförderungseinheit, Bedeutung des Begriffs „bautechnisch geeignet“ geklärt (7.3.1.13 und 7.5.1.2)
Dokumentation
- Sondervorschriften für Einträge im Beförderungspapier bei
- Bergungsverpackungen
- Beförderung von stabilisierten und temperaturkontrollierten Stoffen
- Beförderung von Stoffen in geschmolzenem Zustand
- der Anwendung von Sondervorschriften (zusätzliche Angaben)
- wiederbefüllbare Druckgefäße, die vom Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen wurden
- Vorgaben für Eintragungen von „Mengen“ bei Beförderung von Abfällen
Druckgefäße
- Geänderte Vorschriften für Druckgefäße und deren Verschlüsse
- Neu: Regelungen für wiederbefüllbare Druckgefäße, die vom Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen wurde
Fahrzeuge
Neue Sicherheitsanforderungen für FL- und EX/III-Fahrzeuge in Bezug auf automatische Brandunterdrückungssystem
Großcontainer (7.1.4)
Eignung von Großcontainern in bautechnischer Hinsicht – Voraussetzung für die Verwendung zur Beförderung
Recycling-Kunststoffe
Neue Vorgehensweisen für die Verwendung von Recycling-Kunststoffen
Sondervorschriften
Neue SV 396, 397,398
Gegenstände mit angeschlossenen Gasflaschen mit Ventilen, Tankcontainer
Regelungen für „übergroße“ Tankcontainer
Tanks
- Neue Verfahren und Kontrollen für die Prüfung und Zulassung von Tanks; Klarstellung der Prüffristen für Tanks zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase (Kapitel 4.3 und 6.8)
- Neue Ausrüstungsregelung für Tanks für entzündbare verflüssigte Gase mit Sicherheitsventilen in 6.8.3.2.9
Tanks (FVK)
- Neue Regelungen für ortsbewegliche Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK)
- Weiterentwicklung der Vorschriften für faserverstärkte Kunststofftanks – neues Kapitel 6.9
UN-Nummern (Stoffeintrag in Tabelle A)
Neue UN 3550 für COBALTDIHYDROXID-PULVER Klasse 6.1 VG
Verpackung
- Anpassung der Masse- oder Volumenbegrenzungen bei Verpackungen, die nicht bauartzugelassen sein müssen
- Änderungen bei Verpackungsanweisung P 200
- Änderungen bei der Verwendung von Verpackungen für Lithiumbatterien (P 911, LP 906)