Lithiumbatterien: Ihr kompakter Spickzettel für den Versand auf Straße, Schiene, See und in der Luft!
Lithium-Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken:
Taschenrechner, Uhren, Smartphone, Heckenschere, Bohrer, elektronischer
Autoschlüssel, Herzschrittmacher, Stromspeicher, Fotokameras, Fahrräder
(E-Bikes), Stapler, Laptop und viele weitere Geräte enthalten
Lithium-Batterien.
Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut und unterliegen daher beim
Transport strengen gesetzlichen Vorgaben. Die rechtlichen Auflagen
sowohl für den Versand von Batterien als auch von Geräten, die diese
enthalten, sind komplex. In der Praxis bedeutet dies, dass
Transportunternehmen, die Lithiumbatterien oder Geräte, die diese
enthalten, befördern, das geltende Gefahrgutrecht beachten müssen. Für
den europäischen Straßengüterverkehr finden sich die gesetzlichen
Regelungen im ADR. Bei der Beförderung mit Güterzügen gilt das RID und
im Seeverkehr der IMDG-Code. Die IATA-DGR regeln den Gefahrguttransport in der Luft.
Welche Auflagen im Einzelnen zu erfüllen sind, hängt u. a. davon ab,
welche Nennenergie eine Lithium-Ionen-Batterie hat oder wieviel Lithium
in Lithium-Metall-Batterien enthalten ist. Falls bei
Lithium-Ionen-Batterien die Nennenergie von 100 Wh bzw. bei
Lithium-Metall-Batterien der Lithiumgehalt von 2 g nicht überschritten
ist, gelten laut Sondervorschrift (SV) 188 vereinfachte Anforderungen.
Sind diese Werte jedoch höher, sind Lithium-Ionen-Batterien ebenso wie
Lithium-Metall-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 einzustufen. Hinzu
kommen zahlreiche weitere Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Viele Firmen, die mittlerweile mit dem Thema konfrontiert sind,
haben in der Vergangenheit nur wenige bis gar keine Berührungspunkte mit
Gefahrguttransporten gehabt. Ein Beispiel hierfür sind Fahrradhändler,
die ihre Kunden mit Ersatzakkus für ihre E-Bikes versorgen wollen.
Diese Infokarte Sicherer Versand von Lithiumbatterien für die Hosentasche zeigt Ihnen in komprimierter
Form, worauf beim Versand von Lithiumbatterien auf Straße, Schiene, See und in der Luft zu achten ist.
Aus dem Inhalt:
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Lithium-Ionen-Batterien
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Lithium-Metall-Batterien
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Defekte/beschädigte Zellen/Batterien
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Prototypen gemäß SV 310, P 910
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Recycling/Entsorgung gemäß SV 377, P 909
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Erleichterungen gemäß SV 188
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Regulärer Versand gemäß P 903, LP 903