Mit dem Sonderheft über gefährliche Abfälle bleiben Sie am Puls der Zeit!
Der Begriff Sonderabfall oder Sondermüll wird im allgemeinen Sprachgebrauch zur Beschreibung verschiedener Abfallarten mit gefährlichen Eigenschaften genutzt. Es existiert jedoch keine klare rechtliche Definition hierfür. Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge
- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
- explosiv oder brennbar sind,
- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Diese Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung gesondert gekennzeichnet.
Das Sonderheft der Zeitschrift gefährliche ladung über gefährliche Abfälle enthält Beiträge zu verschiedenen Themen mit aktueller Relevanz:
- Verwerten, statt nur beseitigen: Der Weg von gefährlichen Abfällen verläuft über mehrere Stationen
- Der erste Schritt: Abfälle sind vierfach einzustufen: abfall-, gefahrstoff-, gefahrgut- und wasserrechtlich
- Unter Druck variabel: Überblick über Saug-Druck-Tankfahrzeuge und ihre Hersteller
- Ab in die Kiste – oder den IBC: ASP- und ASF-Behälter können verschiedene gefahrgutrechtliche Zulassungen haben
- Ein Truck für alle Fälle: Schadstoffmobile ermöglichen es, gefährliche Abfälle sicher zu entsorgen