Mit dem Sonderheft über gefährliche Abfälle bleiben Sie am Puls der Zeit!
Der Begriff Sonderabfall oder Sondermüll wird im allgemeinen Sprachgebrauch zur Beschreibung verschiedener Abfallarten mit gefährlichen Eigenschaften genutzt. Es existiert jedoch keine klare rechtliche Definition hierfür. Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge
- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
- explosiv oder brennbar sind,
- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Diese Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung gesondert gekennzeichnet.
Das Sonderheft der Zeitschrift gefährliche ladung über gefährliche Abfälle enthält Beiträge zu verschiedenen Themen mit aktueller Relevanz:
- Der Weg des Abfalls: Von der Entstehung, über die Beförderung bis zur Verwertung oder Beseitigung
- Wiederverwendung im Fokus: Der Kampf gegen Vorurteile gegenüber Spraydosen und deren Entsorgung
- Saugen, drücken, spülen: Überblick über Saug-Druck-Tankfahrzeuge und ihre Hersteller
- Für Festes und Flüssiges: ASP- und ASP-Behälter können verschiedene gefahrgutrechtliche Zulassungen haben
- Überblick gefragt: Abfall- und Gefahrgutrecht sind bei gefährlichen Abfällen eng miteinander verzahnt
- Brandaktuell, brandgefährlich: Maßnahmen gegen falsch entsorgte Gerätebatterien, die Brände hervorrufen können
- Schon alt oder nur gebraucht? Die illegale Demontage von alten Autos geht oft mit Umweltverschmutzungen einher
- Ohne Abfall kein Rezyklat: Antworten u. a. auf die Frage, wann ein Material als Kunststoffrezyklat einzustufen ist