Dieser Download unterstützt Sie optimal bei der Ausbildung von Teleskopstaplerfahrern!
Jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt, muss über Fahrerinnen und Fahrer verfügen, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei geländegängigen Staplern mit veränderlicher Reichweite (Teleskopstaplern) zu.
Teleskopstapler werden in Verbindung mit verschiedenen Arbeitseinrichtungen sehr vielfältig eingesetzt. Beispielsweise werden sie außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufeln oder Lasthaken ausgerüstet. Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitsbühne angebracht, wird das Gerät zur Hubarbeitsbühne. (aus: DGUV 308-009, DIN EN 1459-3)
Nicht jeder darf und kann daher mit einem mobilen Arbeitsmittel und speziell mit einem Teleskopstapler fahren – auch dann nicht, wenn man schon lange einen Kfz-Führerschein besitzt. Es besteht die Gefahr, sich und andere zu verletzen!
Der Inhalt der Power-Point-Präsentation deckt die Anforderungen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) sowie der Zusatzqualifizierung für drehbare Oberwagen und Kranbetrieb (Stufe 2a) und Einsatz als Hubarbeitsbühne (Stufe 2b) gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 ab. Die betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung (Stufe 3) kann naturgemäß nur im Betrieb oder auf der Baustelle durchgeführt werden und ist nicht Bestandteil dieser Unterlage.
Der DGUV-Grundsatz 308-009 soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Teleskopstaplern zu befähigen.
Dieser Download ist eine optimale Unterstützung für den Ausbilder und beinhaltet:
- Präsentation mit ca. 150 Folien, die Ihnen eine interessante Unterrichtsgestaltung gewährleistet.
- Tool zur Erstellung von Bedienerausweisen: Im Download finden Sie eine editierbare PDF-Datei als Druckvorlage. Das Foto des neuen Bedienerausweis-Inhabers lässt sich direkt digital einfügen!
Das zum Bedrucken benötigte Dokumentenpapier kann in Verpackungseinheiten von 25 Bögen (reicht für 50 Ausweise) bestellt werden.