Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze für medizinische Einrichtungen
Der
Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber, allen Mitarbeitern
bestimmte Arbeitsschutzgesetze zugänglich zu machen. Diese Gesetze
müssen dann auch auf dem aktuellsten Stand sein. Außerdem müssen Sie als
Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze mehrmals im Betrieb am
Schwarzen Brett anschlagen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Teilen besteht
und wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder
mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat
der Betriebsrat auch noch das Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit.
Für medizinische Einrichtungen sind einige Vorschriften aushangpflichtig, die in anderen Bereichen keine Rolle spielen.
Wir haben für Sie alle aushangpflichtigen Gesetze in einem Heft zum
Aufhängen am Schwarzen Brett zusammengestellt. Das Heft ist vorgelocht,
so dass Sie es sofort aufhängen können. Einleitungen vor jedem Gesetz
erklären Ihnen Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
Mit unserer Sammlung stellen wir Ihnen die aushangpflichtigen Gesetze und weitere wichtige Vorschriften zur Verfügung:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug)
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz (Auszug)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz (Auszug)
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Sozialgesetzbuch VII (Auszug)
- Strahlenschutzgesetz (medizinisch relevante Auszüge)
- Strahlenschutzverordnung (medizinisch relevante Auszüge)
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz