Was macht ein Pflegeberater?
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) brachte grundlegende
Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige,
Angehörige sowie für Pflegekräfte.
Wesentlich ist die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz, der sich stärker an den
Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen
Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten orientiert. Die
bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen
Einschränkungen einerseits und Pflegebedürftigen mit kognitiven und
psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranken) andererseits, fällt dadurch weg.
Das Buch "Der Pflegeberater" bietet einen kurzen und
informativen Leitfaden zum Berufsbild Pflegeberater. In die 4. Auflage sind die vom GKV-Spitzenverband im Mai 2018 veröffentlichten
Änderungen der Rahmenrichtlinien für die Pflegeberatung eingeflossen. Durch zahlreiche Fallbeispiele und übersichtliche Checklisten wird die Thematik anschaulich dargelegt.
Die Rolle des Pflegeberaters im Pflegesystem
Im ersten Teil werden die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
aufgezeigt, in denen sich der Pflegeberater bewegt. Aufgrund der
Kodifizierung der Pflegeberatung im SGB XI sind rechtliche bzw.
normative Vorgaben zu erklären, die für den tätigen Pflegeberater zu
berücksichtigen sind. Im nächsten Schritt wird das Berufsbild des
Pflegeberaters aufgezeigt, um auf diese Weise ein
Berufsrollenverständnis für diese Dienstleistung zu entwickeln.
Abschließend wird das Thema der Implementierung über die Pflegekassen
und andere Modelle („Pflegeservice Bayern“) behandelt.
Die Aufgaben des Pflegeberaters
Der zweite Teil zeigt als Praxisleitfaden wesentliche Informationen für
den tätigen Pflegeberater auf. Wer hat Interesse an der Dienstleistung Pflegeberatung? Inwieweit klaffen die rechtlichen
Vorgaben und der Bedarf auseinander? Wann wird der Pflegeberater tätig?
Wann und wie muss dieser tätig werden? Es werden die Ziele und Aufgaben
des Pflegeberaters und die Abgrenzung zu anderen an der Pflege
beteiligten Berufsgruppen beschrieben.
Im letzten Abschnitt werden typische Fälle der Pflegeberatung aufgezeigt, an denen die Tätigkeit konkret vermittelt wird.
Themen der Pflegeberatung
Der Pflegeberater berät die Pflegenden über alle relevanten Alltagsthemen, wie z.B.:
- Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
- Dekubitus
- Herausforderndes Verhalten des zu Pflegenden
- Palliativversorgung
- Hilfsmittelversorgung des Pflegebedürftigen