Aushangpflichtige Gesetze – auch im Frühjahr 2021 günstig!
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhändigen.“ §16 Arbeitszeitgesetz (als Beispiel)
So sieht die Aushangpflicht aus:
Die Aushangpflicht hat der Gesetzgeber aber auch über viele andere Gesetze verhängt. Damit muss jeder Arbeitgeber diese Gesetze aushängen. Und -selbstverständlich müssen diese dann auch auf dem aktuellsten Stand sein. Noch dazu müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze mehrmals im Betrieb am Schwarzen Brett anschlagen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Teilen besteht und wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Außerdem hat der Betriebsrat auch noch das Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Was gibt es Neues in der 37. Auflage von "Aushangpflichtige Gesetze"?
Seit der letzten Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze gab es wieder eine ganze Reihe von Änderungen. Unter anderem im Pflegezeitgesetz: Pandemie-bedingt gibt es hier einen neuen § 9 mit befristeten Sonderregelungen.
Verstöße werden jetzt teuer … sehr teuer ...
Eine für „ertappte Sünder“ besonders schmerzhafte Änderung steckt diesmal in § 22 des Arbeitszeitgesetzes sowie in den §§ 58 und 59 des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
- Wer sich ab diesem Jahr nicht ans Arbeitszeitgesetz (u.a. maximale Arbeitszeiten, Pausenzeiten etc.) oder nicht an die Bestimmungen des § 58 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hält, ist mit bis zu 30.000 € Bußgeld (statt bisher 15.000 €) dran!
- Ordnungswidrigkeiten in diesem Kontext kosten potenziell also doppelt so viel wie bisher …
- Wer die Aushangpflichtigen Gesetze nicht aushängt (oder veraltete Fassungen davon) … oder § 59 des Jugendarbeitsschutzgesetzes missachtet, muss jetzt bis zu 5.000 € (statt bisher 2.500 €) Bußgeld zahlen!
Das bieten Ihnen die "Aushangpflichtigen Gesetze" von ecomed SICHERHEIT:
Alle aushangpflichtigen Gesetze sind in einem Heft zum Aufhängen am Schwarzen Brett zusammengefasst. Inklusive weitere Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen. Praktisch: das Heft ist vorgelocht, so dass Sie es sofort aufhängen können!
Mit der neuen Auflage sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die umfangreichen Texte zum neuen Strahlenschutzrecht (StrlSchG und StrlSchV) gibt‘s per Download zum Buch. Das Aushängen des Buches reicht dennoch vollkommen aus, um Ihre Aushangpflicht sicher zu erfüllen!

Mit Download
Zusatzinformationen zu unserer 37. Auflage Aushangpflichtige Gesetze stehen auf unserer Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung.