Die AwSV - Das ändert sich für Sie!
Fachseminar zum Anlagenrecht für wassergefährdende Stoffe
Die Anlagen wassergefährdende Stoffe-Verordnung („AwSV“) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten und hat für Neuanlagen, die nach dem 01.08.2017 errichtet wurden und werden, die VAwS der Bundesländer abgelöst.
Damit gibt es umfangreiche Erfahrungen mit der Anwendung dieser „neuen“ Vorschrift. Das Bundesministerium für Umwelt hatte im Jahr 2019 den Entwurf einer Verordnung für umfangreiche Änderungen der AwSV vorgelegt; da kein Konsens mit der Industrie zu erzielen war, wurde das Vorhaben auf Eis gelegt. Im Vertrauen auf die Änderungsverordnung hatten die Bauminister der Bundesländer die Löschwasserrückhalte-Richtlinie aufgehoben – etwas voreilig, wie sich dann herausstellte. Nun stehen Planer, Betreiber und Behörden vor der Frage: Wann braucht eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eine Löschwasserrückhalteeinrichtung? Wie ist diese zu bemessen? Im Seminar wird über den aktuellen Stand der Änderungen berichtet.
Ihr Nutzen:
- Sie erfahren, wie und wo Sie herausfinden können, ob die Stoffe/ Gemische in Ihrer Anlage als wassergefährdend einzustufen sind oder nicht.
- Sie lernen die aktuellen Updates der Vorschriften kennen (insbesondere TRwS und VV TB).
- Sie sehen, welche Anlagen nun eine Löschwasserrückhaltung brauchen.
- Sie bekommen Checklisten und anlagenspezifische Kriterien in die Hand, mit denen Sie Ihre Anlage zuverlässig durchchecken. Die Listen decken Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie Rohrleitungen ab.
Ihre Inhalte:
- WHG: §§ 62, 63 – AwSV: Struktur – Wassergefährdende Stoffe: was ist das?
- Anlagen: Welche sind betroffen? – Anlagen zum Lagern in ortsbeweglichen Behältern: oberirdisch - in Räumen - im Freien - unterirdisch
- Anlagen in ortsfesten Behältern (Tanks, Silos): oberirdisch - in Räumen - ohne Heizölverbraucheranlagen - Heizölverbraucheranlagen - im Freien - unterirdisch
- Anlagen ohne Behälter (lose Schüttung): in Räumen - im Freien
- Anlagen zum Abfüllen (insbes. Tankstellen)
- Anlagen zum Umschlagen von Behältern: intramodal - intermodal
- Anlagen ohne Behälter: Flüssigkeiten (Tankschiffe) - Feststoffe (Trockengüterschiffe)
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden
- Rohrleitungen
- Besonderheiten Gase und Schutz-/Überschwemmungsgebiete
- Sonstige Regelungen: WasBauPVO, TRwS, VVTB
Ihr Referent:
Der Referent des Fachseminars, Prof. Dr. Norbert Müller, zeigt die aktuellen Vorgaben der AwSV auf und weist damit insbesondere Betreiber und Prüfer auf möglichen Handlungsbedarf hin. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg.
In Zusammenarbeit mit DENIOS Academy
und Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Dieses Seminar ist vom VDSI als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt. Sie erhalten zwei VDSI-Punkte Umweltschutz.

Termin/Ort:
09. Mai 2023 in Essen
Holiday Inn Essen City Centre
Frohnhauser Str. 6
45127 Essen
Teilnahmegebühr
524,79 € bei Buchung bis zum 14.03.2023
583,10 € bei Buchung ab dem 15.03.2023
Die o.g. Preise verstehen sich pro Person und inkl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung per Post/Fax/E-Mail:
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Kundenservice - Stichwort ecomed-Storck GmbH -
Hultschiner Str. 8
81677 München
Fax: +49 (0)89–2183-7620
E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de
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