Lieferkettengesetz: Auch KMU sind betroffen und müssen jetzt handeln!
So erfüllen Sie als KMU Ihre Lieferkettensorgfaltspflichten und sichern damit Ihre Geschäftsbeziehung zu den großen Unternehmen
Frühbucherpreis
bis 15.09.2022
524,79 €
Regulärer Preis
583,10 €
Alle Preisangaben inkl. MwSt.
Hannover
10.11.2022
Jetzt handeln und sorgfältig mitwirken, damit Sie ein verlässliches Glied der Lieferkette bleiben!
Auch wenn das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (was für ein Bandwurmwort …) ab 2023 strenggenommen nur die Großunternehmen verpflichtet: per Geschäftsbeziehung trifft es auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Denn die Großfirmen sind zur Erfüllung ihrer im Gesetz formulierten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf die Mitwirkung ihrer Zulieferer angewiesen. Und wer will schon die gute Geschäftsbeziehung zu den großen Partnern riskieren?
Aber der Reihe nach: Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch Lieferkettengesetz) tritt zum 1.1.2023 in Kraft.
Ab 2023 fallen alle Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland in den Anwendungsbereich des Gesetzes, und ab 2024 gilt dies auch für Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten in Deutschland (Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer werden bei den genannten Schwellenwerten übrigens mitgezählt).
KMU sind damit derzeit nicht direkt betroffen; das kann sich jedoch demnächst durch eine EU-Richtlinie (die bereits vorbereitet wird) durchaus ändern. Damit sind sie gegenüber der Behörde momentan nicht auskunftspflichtig und müssen vorerst auch keine Bußgelder (bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes) oder Sanktionen (Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben) befürchten.
Aber, siehe oben: das Gesetz ist so angelegt, dass die großen Unternehmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten die im Gesetz formulierten Anforderungen zwangsläufig an ihre Lieferanten weitergeben (müssen).
Das Seminar macht Sie fit für diese Zuarbeit:
- Sie erkennen, wie und wo Sie als KMU Ihre großen Partner bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gezielt unterstützen.
- Sie erfahren, worum es konkret geht, wenn von „Sorgfalt in der Lieferkette“ die Rede ist.
- Sie wissen, wo Sie die relevanten Informationen und Umsetzungs-Hilfen finden: Online-Tools, Internetseiten und Beratungsstellen
Und das sind die wesentlichen Seminar-Inhalte:
- Warum gibt es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
- Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich aus dem Gesetz?
- Was sind meine Mitwirkungspflichten als Zulieferer?
- Welche Daten sind zu prüfen und für meine Geschäftspartner vorzuhalten?
- Vertragsregelungen – auf was muss ich achten?
- Welche Branchenregelungen stehen mir zur Verfügung?
- Welche Tools, Internetseiten und Beratungsstellen kann ich nutzen?
Wir werden Sie rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn informieren, falls es aufgrund der Corona-Pandemie erneut Zutrittsbeschränkungen gibt.
Aktuell gelten keine Einschränkungen mehr.
Termin/Ort:
10. November 2022 in Hannover
Mercure Hotel Hannover Mitte
Postkamp 10
30159 Hannover
Teilnahmegebühr
524,79 € bei Buchung bis zum 15.09.2022
583,10 € bei Buchung ab dem 16.09.2022
Die o.g. Preise verstehen sich pro Person und inkl. gesetzl. MwSt.
Sollte die Durchführung vor Ort nicht möglich sein, wird das Seminar am geplanten Tag voraussichtlich online durchgeführt.
Anmeldung per Post/Fax/E-Mail:
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Kundenservice - Stichwort ecomed-Storck GmbH -
Hultschiner Str. 8
81677 München
Fax: +49 (0)89–2183-7620
E-Mail: [email protected]
Telefonische Anmeldung: +49 (0)89-2183-7922
Montag - Donnerstag | 8-17 Uhr |
Freitag | 8-15 Uhr |