Mit dem Sonderheft über gefährliche Abfälle bleiben Sie am Puls der Zeit!
Der Begriff Sonderabfall oder Sondermüll wird im allgemeinen Sprachgebrauch zur Beschreibung verschiedener Abfallarten mit gefährlichen Eigenschaften genutzt. Es existiert jedoch keine klare rechtliche Definition hierfür. Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge
- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
- explosiv oder brennbar sind,
- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Diese Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung gesondert gekennzeichnet.
Das Sonderheft der Zeitschrift gefährliche ladung über gefährliche Abfälle enthält Beiträge zu verschiedenen Themen mit aktueller Relevanz:
- Aus Sondermüll wurde Wertstoff: Für gefährliche Abfälle sind je nach Station verschiedene Rechtsbereiche relevant
- Im Zeichen der Nachhaltigkeit: Die weltweit größte Umweltmesse IFAT Munich rechnet mit vielen Besuchern
- Gefahrgut im Gelben Sack: Gefahrgutregelungen für Abfälle, die aus privaten Haushalten stammen
- Transport mit Tücken: Für Logistiker ist die Kombination Abfall und gleichzeitig Gefahrgut herausfordernd
- Meist als Maßanfertigung: Überblick über Saug-Druck-Tankfahrzeuge und ihre Hersteller
- Stahl ist der Standard: ASP- und ASP-Behälter können verschiedene gefahrgutrechtliche Zulassungen haben
- Voller wertvoller Wertstoffe: Das Recycling von E-Fahrzeugbatterien ist zwar aufwendig, aber alternativlos
- Die unterschätzte Gefahr: Fehlwürfe von Batterien in den Hausmüll stellen Entsorger vor enorme Probleme