IfSG mit kompetentem Kommentar
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist in seinem Kern Polizeirecht, das massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Umso wichtiger ist es gerade in diesen pandemischen Zeiten, es gut zu kennen und wohldosiert umzusetzen.
Was ist neu in der 8. Auflage?
Die aktuelle 8. Auflage unterstützt Sie mit fundierten Kommentierungen, die Klarheit in das aktuelle Seuchenrecht bringen.
Gerade auch hinsichtlich der aktuellen Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, mit denen die rechtlichen Grundlagen der Seuchenverhütung und -bekämpfung im Eiltempo den Erfordernissen der SARS-CoV-19-Pandemie angepasst wurden.
Die im Download verfügbaren Kommentare decken den aktuellen Stand des IfSG ab (inklusive der Änderungen vom 13.10.2022). Diese betrafen vor allem folgende Paragraphen:
- §13 enthält einen neuen Absatz 7 (Krankenhauskapazitätssurveillance).
Dadurch sollen frühzeitig drohende Behandlungsengpässe auch auf den Normalstationen der Krankenhäuser erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
- § 28b Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik:
Der durch das ÄndG vom 16.9.2022 gänzlich neugefasste § 28b bringt nun einen Katalog bundesweit einheitlicher Schutzmaßnahmen und die zuvor in § 28a Abs. 7, 8 enthaltenen Ermächtigungen der Länder zusammen. Für die Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 regelt § 28b unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik zwingende und fakultative besondere Schutzmaßnahmen sowie die Kriterien für die Feststellung einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen.
- § 35 Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie
- § 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
Wer ist der Kommentator?
Autor der ausführlichen und kompetenten Kommentare – mit Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz, dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, dem Masernschutzgesetz, der Trinkwasserverordnung sowie der Internationalen Gesundheitsvorschriften – ist Helmut Erdle, Regierungsdirektor a.D.
Der erfahrene Praktiker zeigt Ihnen auch maßgebliche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten auf, insbesondere mit dem allgemeinen Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Im Anhang bringt er Rechtstexte, die für den praktischen Vollzug wichtig sind.
Damit haben Sie in einem Buch alle Vorschriften beieinander und griffbereit, die in der Praxis relevant werden können! Und damit Sie angesichts der galoppierenden Entwicklungen im Infektionsgeschehen und im Seuchenrecht am Ball bleiben, finden Sie im Buch einen Download-Code, unter dem Sie jederzeit die weiteren Änderungen nach Redaktionsschluss abrufen können.
Kurzer Blick in das Inhaltsverzeichnis:
- Begriffsbestimmungen
- Meldewesen
- Verhütung übertragbarer Krankheiten
- Impfungen
- Nosokomiale Infektionen
- Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Besondere Schutzmaßnahmen bei Coronavirus-Erkrankung
- Infektionsschutz bei Gemeinschaftseinrichtungen
- Trink- und Badewasser
- Anforderungen an Lebensmittelpersonal
- Entschädigungsregelungen
- Kostenregelungen
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Internationale Gesundheitsvorschriften
- Trinkwasserverordnung

Mit Download
Die aktuellen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz stellen wir Käufern kostenlos zum Download zur Verfügung! Diese stehen auf unserer Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung