IMDG-Gefahrgut-Tabelle-de-2020-11-01

ID

UN

Benennung

Beschreibung

Klasse

Zusatzgefahr

Verpackungsgruppe

Sondervorschriften

Begr_Menge

Freigest_Menge

Verp_Anw

Verp_Sonderv

IBC_Anweisungen

IBC_Vorschriften

TankAnw_UN

TankAnw_Vorschr

EmS

Stauung

Trennung

Eigenschaften

neu_seit

ID

UN-Nr

Benennung

Beschreibung

Klasse

Zusatzgefahr

Verpackungsgruppe

Sondervorschriften

Begrenzte Menge

Freigestellte Menge

Verpackungsanweisungen

Sondervorschriften für Verpackungen

IBC-Anweisungen

IBC-Vorschriften

Anweisungen ortsbewegl. Tanks, Schüttgut-Container

Vorschriften ortsbewegl. Tanks, Schüttgut-Container

EmS

Stauung und Handhabung

Trennung

Eigenschaften und Bemerkung

neu seit

1018-0-0

1018

CHLORDIFLUORMETHAN (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 22)

2.2

-

-

-

120 ml

E1

P200

-

-

-

T50

-

F-C, S-V

Staukategorie A

-

Verflüssigtes, nicht entzündbares Gas mit chloroformartigem Geruch. Viel schwerer als Luft (3,0).

1210-0-0

1210

DRUCKFARBE

entzündbar

3

-

I

163 | 367

500 ml

E3

P001

-

-

-

T11

TP1 | TP8

F-E, S-D

Staukategorie E

-

Flüssigkeit oder viskose Flüssigkeit, die gelöste oder suspendierte färbende Bestandteile enthält. Mischbarkeit mit Wasser hängt vom Lösemittel ab.

1210-0-1

1210

DRUCKFARBZUBEHÖRSTOFFE

(einschließlich Druckfarbverdünnung und -lösemittel), entzündbar

3

-

I

163 | 367

500 ml

E3

P001

-

-

-

T11

TP1 | TP8

F-E, S-D

Staukategorie E

-

Flüssigkeit oder viskose Flüssigkeit, die gelöste oder suspendierte färbende Bestandteile enthält. Mischbarkeit mit Wasser hängt vom Lösemittel ab.

1210-1-0

1210

DRUCKFARBE

entzündbar (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)

3

-

II

163 | 367

5 L

E2

P001

PP1

IBC02

-

T4

TP1 | TP8

F-E, S-D

Staukategorie B

-

Flüssigkeit oder viskose Flüssigkeit, die gelöste oder suspendierte färbende Bestandteile enthält. Mischbarkeit mit Wasser hängt vom Lösemittel ab.

1210-1-1

1210

DRUCKFARBZUBEHÖRSTOFFE

(einschließlich Druckfarbverdünnung und -lösemittel), entzündbar (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)

3

-

II

163 | 367

5 L

E2

P001

PP1

IBC02

-

T4

TP1 | TP8

F-E, S-D

Staukategorie B

-

Flüssigkeit oder viskose Flüssigkeit, die gelöste oder suspendierte färbende Bestandteile enthält. Mischbarkeit mit Wasser hängt vom Lösemittel ab.

1210-2-0

1210

DRUCKFARBE

entzündbar

3

-

III

163 | 223 | 367 | 955

5 L

E1

P001 | LP01

PP1

IBC03

-

T2

TP1

F-E, S-D

Staukategorie A

-

Flüssigkeit oder viskose Flüssigkeit, die gelöste oder suspendierte färbende Bestandteile enthält. Mischbarkeit mit Wasser hängt vom Lösemittel ab.

1210-2-1

1210

DRUCKFARBZUBEHÖRSTOFFE

(einschließlich Druckfarbverdünnung und -lösemittel), entzündbar

3

-

III

163 | 223 | 367 | 955

5 L

E1

P001 | LP01

PP1

IBC03

-

T2

TP1

F-E, S-D

Staukategorie A

-

Flüssigkeit oder viskose Flüssigkeit, die gelöste oder suspendierte färbende Bestandteile enthält. Mischbarkeit mit Wasser hängt vom Lösemittel ab.

1223-0-0

1223

KEROSIN

3

-

III

-

5 L

E1

P001 | LP01

-

IBC03

-

T2

TP2

F-E, S-E

Staukategorie A

-

Nicht mischbar mit Wasser.

1339-0-0

1339

PHOSPHORHEPTASULFID

(chemische Formel P4S7), frei von gelbem oder weißem Phosphor

4.1

-

II

-

1 kg

E2

P410

PP31

IBC04

-

T3

TP33

F-G, S-G

Staukategorie B | H1

SG17 | SG25 | SG26

Gelber fester Stoff. Leicht entzündbar durch Reibung. Entwickelt Wärme bei der Berührung mit feuchter Luft unter Bildung giftiger und entzündbarer Gase. Bildet mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen explosionsfähige Gemische. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder beim Einatmen von Staub.

1513-0-0

1513

ZINKCHLORAT

5.1

-

II

-

1 kg

E2

P002

-

IBC08

B4 | B21

T3

TP33

F-H, S-Q

Staukategorie A

SGG4 | SGG7 | SG38 | SG49

Farblose bis gelbliche Kristalle. Löslich in Wasser. Reagiert heftig mit Schwefelsäure. Reagiert sehr heftig mit Cyaniden bei Erwärmung oder Reibung. Kann mit brennbaren Stoffen, pulverförmigen Metallen oder Ammoniumverbindungen explosionsfähige Gemische bilden. Diese Gemische sind empfindlich gegen Reibung und neigen zur Entzündung. Kann unter Feuereinwirkung eine Explosion verursachen.

1613-0-0

1613

CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG (CYANWASSERSTOFFSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG)

mit höchstens 20 % Cyanwasserstoff

6.1

- | P

I

900

0

E0

P601

-

-

-

T14

TP2 | TP13

F-A, S-A

Staukategorie D | SW2

-

Farblose Flüssigkeit, entwickelt äußerst giftige Dämpfe mit Bittermandelgeruch. Mischbar mit Wasser. Hochgiftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Die Beförderung von CYANWASSERSTOFFSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG, mit mehr als 20 % Cyanwasserstoff, und von CYANWASSERSTOFF, WÄSSERIGE LÖSUNG, mit mehr als 20 % Cyanwasserstoff, ist verboten.

1942-0-0

1942

AMMONIUMNITRAT

mit höchstens 0,2 % brennbaren Stoffen, einschließlich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes

5.1

-

III

900 | 952 | 967

5 kg

E1

P002 | LP02

-

IBC08

B3

T1 | BK2 | BK3

TP33

F-H, S-Q

Staukategorie C | SW1 | SW14 | SW23

SGG2 | SG16 | SG42 | SG45 | SG47 | SG48 | SG51 | SG56 | SG58 | SG59 | SG61

Kristalle, Granulate oder Prills. Löslich in Wasser. Brandfördernd. Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie z. B. mit Diesel verunreinigt sind oder wenn sie sich unter starker Verdämmung befinden. Eine Detonation in der Nähe kann auch eine Explosion auslösen. Bei starker Erwärmung zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase. Die Beförderung von AMMONIUMNITRAT, dessen Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, ist verboten.

1954-0-0

1954

VERDICHTETES GAS, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

2.1

-

-

274 | 392

0

E0

P200

-

-

-

-

-

F-D, S-U

Staukategorie D | SW2

-

-

2216-0-0

2216

Fischmehl (Fischabfälle)

stabilisiert

9

-

III

29 | 117 | 300 | 308 | 907 | 928 | 973

0

E1

P900

-

IBC08

B3

T1 | BK2

TP33

F-A, S-J

Staukategorie B | SW24

SG18 | SG65

Braunes bis grünlich-braunes Produkt, durch Erhitzung und Trocknung von Fischen gewonnenes Erzeugnis, mit strengem Geruch, der sich auf andere Ladungen übertragen kann. Neigt zur Selbsterhitzung. Eine Selbsterhitzung unterbleibt bei niedrigem Fettgehalt oder bei wirksamer Behandlung mit Antioxidantien.

2315-0-0

2315

POLYCHLORIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG

9

- | P

II

305

1 L

E2

P906

-

IBC02

-

T4

TP1

F-A, S-A

Staukategorie A

SG50

Farblose Flüssigkeit (reines Produkt) mit wahrnehmbarem Geruch. Nicht mischbar mit Wasser. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut. Auslaufen kann eine nachhaltige Gefahr für die Umwelt darstellen. Mit dieser Eintragung sind auch Geräte wie Transformatoren und Kondensatoren erfasst, die freie flüssige Polychlorierte Biphenyle enthalten.

2491-0-0

2491

ETHANOLAMIN

8

-

III

223

5 L

E1

P001 | LP01

-

IBC03

-

T4

TP1

F-A, S-B

Staukategorie A

SGG18 | SG35

Farblos. Mischbar mit Wasser. Greift Kupfer, Kupferverbindungen, Kupferlegierungen und Gummi an. Reagiert heftig mit Säuren. Flüssigkeit und Dampf verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

2491-0-1

2491

ETHANOLAMIN, LÖSUNG

8

-

III

223

5 L

E1

P001 | LP01

-

IBC03

-

T4

TP1

F-A, S-B

Staukategorie A

SGG18 | SG35

Farblos. Mischbar mit Wasser. Greift Kupfer, Kupferverbindungen, Kupferlegierungen und Gummi an. Reagiert heftig mit Säuren. Flüssigkeit und Dampf verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

2734-0-0

2734

AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

8

3

I

274

0

E0

P001

-

-

-

T14

TP2 | TP27

F-E, S-C

Staukategorie A

SGG18 | SG35

Farblose bis gelbliche entzündbare Flüssigkeiten oder Lösungen mit stechendem Geruch. Mischbar mit Wasser. Entwickeln unter Feuereinwirkung giftige Gase. Greifen die meisten Metalle an, insbesondere Kupfer und seine Legierungen. Reagieren heftig mit Säuren. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

2734-0-1

2734

POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

8

3

I

274

0

E0

P001

-

-

-

T14

TP2 | TP27

F-E, S-C

Staukategorie A

SGG18 | SG35

Farblose bis gelbliche entzündbare Flüssigkeiten oder Lösungen mit stechendem Geruch. Mischbar mit Wasser. Entwickeln unter Feuereinwirkung giftige Gase. Greifen die meisten Metalle an, insbesondere Kupfer und seine Legierungen. Reagieren heftig mit Säuren. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

2734-1-0

2734

AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

8

3

II

274

1 L

E2

P001

-

IBC02

-

T11

TP2 | TP27

F-E, S-C

Staukategorie A

SGG18 | SG35

Farblose bis gelbliche entzündbare Flüssigkeiten oder Lösungen mit stechendem Geruch. Mischbar mit Wasser. Entwickeln unter Feuereinwirkung giftige Gase. Greifen die meisten Metalle an, insbesondere Kupfer und seine Legierungen. Reagieren heftig mit Säuren. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

2734-1-1

2734

POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

8

3

II

274

1 L

E2

P001

-

IBC02

-

T11

TP2 | TP27

F-E, S-C

Staukategorie A

SGG18 | SG35

Farblose bis gelbliche entzündbare Flüssigkeiten oder Lösungen mit stechendem Geruch. Mischbar mit Wasser. Entwickeln unter Feuereinwirkung giftige Gase. Greifen die meisten Metalle an, insbesondere Kupfer und seine Legierungen. Reagieren heftig mit Säuren. Verursachen Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.

3113-0-0

3113

ORGANISCHES PEROXID TYP C, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT

5.2

-

-

122 | 195 | 274 | 923

0

E0

P520

-

-

-

-

-

F-F, S-R

Staukategorie D | SW1 | SW3

SG35 | SG36 | SG72

Kann sich bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung heftig zersetzen. Brennt heftig. Nicht mischbar mit Wasser. Berührung mit der Haut und den Augen ist zu vermeiden. Die Kontroll- und Notfalltemperaturen für jede Zubereitung sind in 2.5.3.2.4 angegeben. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Kann reizende oder giftige Gase oder Dämpfe bilden.

3149-0-0

3149

WASSERSTOFFPEROXID UND PERESSIGSÄURE, MISCHUNG mit Säure(n), Wasser und höchstens 5 % Peressigsäure, STABILISIERT

5.1

8

II

196

1 L

E2

P504

PP10

IBC02

B5

T7

TP2 | TP6 | TP24

F-H, S-Q

Staukategorie D | SW1

SGG16 | SG16 | SG59 | SG72

Farblose Flüssigkeit. Wird als wässerige Lösung befördert. Zersetzt sich langsam unter Bildung von Sauerstoff. Die Zersetzungsgeschwindigkeit erhöht sich in Berührung mit den meisten Metallen. Kann in Berührung mit brennbaren Stoffen Feuer verursachen. Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. Auch stabilisierte Lösungen können Sauerstoff abgeben.

3171-0-0

3171

BATTERIEBETRIEBENES FAHRZEUG

9

-

-

388 | 961 | 962 | 971

-

-

-

-

-

-

-

-

F-A, S-I

Staukategorie A

-

Zu den Arten von Gegenständen, die unter dieser Eintragung befördert werden, gehören mit eingebauten Nassbatterien, Natriumbatterien oder Lithiumbatterien betriebene Fahrzeuge oder Geräte, wie z. B. Elektrofahrzeuge, Rasenmäher, Rollstühle und sonstige Mobilitätshilfen.

3171-0-1

3171

BATTERIEBETRIEBENES GERÄT

9

-

-

388 | 961 | 962 | 971

-

-

-

-

-

-

-

-

F-A, S-I

Staukategorie A

-

Zu den Arten von Gegenständen, die unter dieser Eintragung befördert werden, gehören mit eingebauten Nassbatterien, Natriumbatterien oder Lithiumbatterien betriebene Fahrzeuge oder Geräte, wie z. B. Elektrofahrzeuge, Rasenmäher, Rollstühle und sonstige Mobilitätshilfen.

3363-0-0

3363

GEFÄHRLICHE GÜTER IN GEGENSTÄNDEN

9

-

-

301

Siehe SV301

E0

P907

-

-

-

-

-

F-A, S-P

Staukategorie A

-

Die Typen der unter diesem Eintrag beförderten Gegenstände enthalten nur gefährliche Güter in begrenzten Mengen.

2020-10-30

3363-0-1

3363

GEFÄHRLICHE GÜTER IN MASCHINEN

9

-

-

301

Siehe SV301

E0

P907

-

-

-

-

-

F-A, S-P

Staukategorie A

-

Die Typen der unter diesem Eintrag beförderten Gegenstände enthalten nur gefährliche Güter in begrenzten Mengen.

2020-10-30

3363-0-2

3363

GEFÄHRLICHE GÜTER IN GERÄTEN

9

-

-

301

Siehe SV301

E0

P907

-

-

-

-

-

F-A, S-P

Staukategorie A

-

Die Typen der unter diesem Eintrag beförderten Gegenstände enthalten nur gefährliche Güter in begrenzten Mengen.

2020-10-30 2020-10-15

3509-0-0

3509

ALTVERPACKUNGEN, LEER, UNGEREINIGT

9

-

-

968

0

E0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Diese Eintragung darf nicht für die Beförderung auf See verwendet werden. Altverpackungen müssen den Vorschriften in 4.1.1.11 entsprechen. Altverpackungen sind Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC), oder Teile davon, die gefährliche Güter mit Ausnahme von radioaktiven Stoffen enthalten haben, zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe, nicht aber zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmäßigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung befördert werden und die so weit entleert wurden, dass nur an den Verpackungsbestandteilen anhaftende Rückstände gefährlicher Güter vorhanden sind.

3515-0-0

3515

ADSORBIERTES GAS, GIFTIG, OXIDIEREND, N.A.G.

2.3

5.1

-

274

0

E0

P208

-

-

-

-

-

F-C, S-W

Staukategorie D | SW2

-

-

3531-0-0

3531

POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, STABILISIERT, N.A.G.

4.1

-

III

274 | 386

0

E0

P002

PP92

IBC07

B18

T7

TP4 | TP6 | TP33

F-J, S-G

Staukategorie D | SW1

SG35 | SG36

Polymerisiert bei erhöhten Temperaturen oder unter Feuereinwirkung. Brennt heftig. Nicht löslich in Wasser. Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Polymerisation auslösen. Die Produkte der Verbrennung oder der selbstbeschleunigenden Polymerisation können beim Einatmen giftig sein.

3548-0-0

3548

GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G.

9

Siehe 2.0.6.6

-

274 | 391

0

E0

P006 | LP03

-

-

-

-

-

F-A, S-P

Staukategorie A

-

-

3549-0-0

3549

MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATEGORIE A, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN,

fest

6.2

-

-

395 | 975

0

E0

P622 | LP622

-

-

-

-

-

F-A, S-T

Staukategorie E | SW2 | H1 | H5

SG50

Abfall, der Stoffe enthält, die für Menschen und/oder Tiere gefährlich sind.

2020-08-31

3549-0-1

3549

MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATEGORIE A, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE,

fest

6.2

-

-

395 | 975

0

E0

P622 | LP622

-

-

-

-

-

F-A, S-T

Staukategorie E | SW2 | H1 | H5

SG50

Abfall, der Stoffe enthält, die für Menschen und/oder Tiere gefährlich sind.

2020-08-31 2020-10-15