Aushangpflichtige Gesetze – auch im Herbst 2026 günstig!
In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
Das bedeutet die Aushangpflicht für Sie: Jeder Arbeitgeber muss diese Gesetze aushängen.
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand sein.
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Was gibt es Neues im Herbst 2026 und in der 48. Auflage von “Aushangpflichtige Gesetze”?
Gesetze und Vorschriften unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Gut, dass es die neue Herbst-Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze 2026 gibt: Seit der letzten Auflage gab es wieder Änderungen in mehreren aushangpflichtigen Gesetzen.
Diesmal betroffen: das Arbeitsgerichtsgesetz, die Biostoffverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (arbeitsrechtliche Vorschriften) sowie das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung). Auf den ersten Blick mögen diese Änderungen klein aussehen – doch sie können es in sich haben, wenn es um Ihre Mitarbeiter und deren Rechte geht!
Also – ehe sich jemand beschweren kann, dass er aufgrund einer veralteten Ausgabe leider nicht richtig informiert und deshalb benachteiligt wurde, lieber gleich die 48. Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze besorgen, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
Denn wenn sowohl Gesetzesverstöße als auch veraltete Auflagen (mehr dazu unten) zusammenkommen, kann das schon ziemlich ins Geld gehen.
Was Ihnen die Aushangpflichtigen Gesetze von ecomed-Storck liefern:
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Inklusive weiterer Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
Mit der topaktuellen Herbst-Auflage 2026 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die umfangreichen Texte zum Strahlenschutzrecht (StrlSchG und die neue StrlSchV) gibt‘s per Download zum Buch. Das Aushängen des Buches reicht dennoch vollkommen aus, um Ihre Aushangpflicht sicher zu erfüllen!
Am besten, Sie hängen Ihre neue Herbst-Auflage gleich an alle Schwarze Bretter.
Denn wenn die Kontrolleure veraltete oder fehlende Aushänge entdecken, können satte Bußgelder fällig werden: seit diesem Jahr bis zu 5.000 € (statt bisher bis zu 2.500 €).
Mit Download
Zusatzinformationen zu unserer 48. Auflage Aushangpflichtige Gesetze stehen auf unserer Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung.