Allgemeine Geschäftsbedingungen der ecomed-Storck GmbH für Anzeigen, Beilagen und Online-Werbemittel
Stand: 17. August 2021
§ 1 Geltung, Ausschließlichkeit
1.1 Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge des Auftraggebers durch die ecomed-Storck GmbH (im Folgenden „Verlag“ oder „Anbieter“) gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Verlages. Deren Regelungen bilden einen wesentlichen Vertragsbestandteil dieser AGB. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, unabhängig ob diesen vom Verlag widersprochen wird oder nicht, ausgeschlossen.
1.2 Diese AGB gelten sinngemäß auch für Beilagenaufträge und Veröffentlichungen in Online-Medien. Beide werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage eines Musters angenommen.
1.3 Zum Teil gelten nach diesen AGB gegenüber „Verbrauchern“ im Sinne von § 13 BGB besondere Bestimmungen. Kein Verbraucher ist der Kunde jedenfalls dann, wenn der Vertrag vom Kunden im Rahmen seiner gewerblichen und/oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen wird.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
2.1 Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.
2.3 Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch in Form von einzelnen Abrufen im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und/oder vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Ein etwaig vorliegender Gesamtabschluss wird hiervon nicht berührt. Der Verlag erklärt die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte.
2.4 Die Stornierung eines Auftrages ist bis zum Anzeigenschluss kostenfrei, unter der Maßgabe, dass der Auftrag auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahres (1.1.-31.12.) verschoben wird. Ist eine Verschiebung nicht gewollt oder möglich, wird eine Pauschale von 20 % des Nettorechnungsbetrages fällig. Bereits entstandene Kosten (Satzkosten, Portogebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem Einreichen von Druckunterlagen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des für die entsprechende Ausgabe beauftragten Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines Auftrages muss bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin dem Verlag in schriftlicher Form vorliegen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Preisnachlässe
3.1 Der Preis für die Veröffentlichung einer Anzeige richtet sich nach der zur Zeit der Veröffentlichung geltenden Preisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Verträge.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Bei den für Verbraucher angegebenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile bereits eingerechnet und der Gesamtpreis angegeben.
3.3 Bei Anzeigenaufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.
3.4 Der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.5 Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten des Verlages geleistet werden.
3.6 In der Preisliste bezeichnete Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahreszeitraums erscheinenden Anzeigen gewährt („Anzeigenjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines solchen Anzeigenjahres. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht anders vereinbart.
3.7 Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Nachlass, sofern der Grundauftrag nachlassfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Er reicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, so wird der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt.
3.8 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
3.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bestätigungen und Rechnungen auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie Bestätigungen auf Abweichungen von der Bestellung zu prüfen und dem Verlag etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Der Verlag behält sich das Recht vor, bei offensichtlichen Unrichtigkeiten in Rechnungen wie Rechenfehler bzw. Schreibfehler, diese bis zu sechs Monate nach Rechnungsstellung zu korrigieren.
3.10 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag ausdrücklich schriftlich als unbestritten anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis bestehen.
§ 4 Vertragsabwicklung, weitere Kosten
4.1 Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
4.2 Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag schuldet für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung innerhalb von 4 Wochen nach ihrer Überlassung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlages über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Monate nach Ablauf des Auftrages.
4.3 Enthält der Auftrag keine Vorgaben zu Höhe, Breite und Farbgebung der Anzeige, wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. Bei der Preisberechnung wird in diesem Falle die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt.
4.4 Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
4.5 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Geht der Abzug nicht fristgemäß beim Verlag wieder ein, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
4.6 Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
4.7 Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden bis vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige aufbewahrt und dem Auftraggeber auf normalem Postwege auf dessen Kosten zugesandt (auch wenn es sich um ursprüngliche Express- oder Einschreibesendungen handelt). Eine Gewähr für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Offerten übernimmt der Verlag nicht.
4.8 Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
4.9 Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, Beilage und Online-Werbemittel verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen deren Veröffentlichung frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Auftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt. Wird der Verlag durch gerichtliche Verfügung z.B. zum Abdruck einer Gegendarstellung aufgrund der geschalteten Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten der Gegendarstellung nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.
4.10 Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferte Werbemitteln und sonstigen Materialien, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zur Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Die Rechte werden räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung der beauftragten Anzeige bzw. Online-Werbung notwendigen Umfang eingeräumt, gelten für alle, im Rahmen des Vertragszwecks relevanten bekannten Nutzungsarten und sind zeitlich auf den für die Schaltung der Anzeige bzw. Online-Werbung vereinbarten Leistungszeitraum beschränkt. Die Rechte sind an in die Leistungserbringung eingebundene Dritte übertragbar und unterlizenzierbar.
4.11 Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem sog. Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag ausdrücklich anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
§ 5 Zulieferung von Beilagen
Da Beilagen maschinell in die Print-Publikation eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die vom Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden.
§ 6 Veröffentlichung in Online-Medien
Für Anzeigen in Print-Medien, die auch oder rein in Online-Medien veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
6.1 Die Anzeige wird im Online-Medium in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird:
- Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters;
- Störung der Kommunikationsnetze;
- Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall;
- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache;
- Ausfall des vom Verlag genutzten Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert.
Bei einem Ausfall des vom Verlag genutzten Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung), wird der Verlag den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind - unbeschadet der Ziffer 8 dieser AGB - ausgeschlossen.
6.2 Die Inhalte und die Gestaltung der Telemedien des Verlags sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran stehen alleine dem Verlag zu. Das Recht des Auftraggebers ist beschränkt auf das Einstellen und Abrufen der Online-Werbung im Rahmen und für die Dauer des erteilten Auftrags.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen.
7.2 Der Verlag schuldet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend Ausdruck auf Auflagenpapier. Voraussetzung hierfür ist die Zusendung geeigneter Druckvorlagen (vgl. Angaben in Preisliste).
7.3 Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen ist gleichzeitig ein Farb-Proof vom Kunden mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Kunden wegen etwaiger Farbabweichungen.
7.4 Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung - bei Kaufleuten als Auftraggeber jedoch unverzüglich - geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckvorlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.
7.5 Sind etwaige Mängel der vom Kunden gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
7.6 Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber schuldhaft sonstige Regelungen dieser AGB und der Preisliste nicht beachtet, die für die Qualität der Anzeigenveröffentlichung unmittelbar von Bedeutung sind.
7.7 Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.
7.8 Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
7.9 Bei Online-Veröffentlichungen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich nach Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung des Verlags als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
8.1 Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist - abgesehen von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Haftung bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt.
8.2 Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den, den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
8.3 Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.
§ 9 Speicherung von Kundendaten
9.1 Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“). Der Verlag speichert die personenbezogenen Kundendaten (Bestandsdaten und Nutzungsdaten) zur Vertragsabwicklung und gibt diese auch nur zu diesem Zweck gegebenenfalls an Dritte weiter. Im Übrigen erfolgt bei berechtigtem Interesse zum Zwecke der Kreditprüfung ein Datenaustausch mit Konzernunternehmen, Auskunfteien sowie der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa).
9.2 Daneben werden die persönlichen Daten des Auftraggebers gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung, die unter https://www.ecomed-storck.de/datenschutz/ eingesehen werden kann, verarbeitet.
§ 10 Widerrufsrecht / Widerrufbelehrung für Verbraucher
Hinweis: Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da die vorliegenden Leistungen auf einer individuellen Auswahl sowie auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnittene Leistungen darstellen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Der Verlag behält sich die Änderung der vorliegenden AGB vor. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dazu ist der Verweis auf die Internetadresse, unter der die aktuelle Fassung abrufbar ist, ausreichend. Wird den Änderungen nicht binnen eines Monats nach Zugang widersprochen, gelten diese als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der Vertrag unverändert fort.
11.2 Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist Landsberg.
11.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser AGB bzw. der entsprechenden Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
12. Angaben zum Anbieter
ecomed-Storck GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 1
86899 Landsberg am Lech
DEUTSCHLAND
Sitz der Gesellschaft: Landsberg am Lech
Eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 29023
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Geschäftsführer: Udo Graf, Dr. Karl Ulrich
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