Aushangpflichtige Gesetze – auch im Frühjahr 2026 günstig!
In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
Das bedeutet die Aushangpflicht für Sie: Jeder Arbeitgeber muss diese Gesetze aushängen.
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand sein.
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Was gibt es Neues im Frühjahr 2026 und in der 47. Auflage von “Aushangpflichtige Gesetze”?
Gesetze und Vorschriften unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Gut, dass es die neue Frühjahrs-Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze 2026 gibt: Seit der Frühjahr-Auflage 2026 gab es wieder Änderungen in mehreren aushangpflichtigen Gesetzen. Ende Dezember 2025 / Januar 2026 wurden Anpassungen im Arbeitsgerichtsgesetz, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch (arbeitsrechtliche Vorschriften), im Mutterschutzgesetz, im Pflegezeitgesetz sowie im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung) vorgenommen.
Also – ehe sich jemand beschweren kann, dass er aufgrund einer veralteten Ausgabe leider nicht richtig informiert und deshalb benachteiligt wurde, lieber gleich die 47. Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze besorgen, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
Denn wenn sowohl Gesetzesverstöße als auch veraltete Auflagen (mehr dazu unten) zusammenkommen, kann das schon ziemlich ins Geld gehen.
Was Ihnen die Aushangpflichtigen Gesetze von ecomed-Storck liefern:
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Inklusive weiterer Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
Mit der topaktuellen Frühjahrs-Auflage 2026 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Die umfangreichen Texte zum Strahlenschutzrecht (StrlSchG und die neue StrlSchV) gibt‘s per Download zum Buch. Das Aushängen des Buches reicht dennoch vollkommen aus, um Ihre Aushangpflicht sicher zu erfüllen!
Am besten, Sie hängen Ihre neue Frühjahr-Auflage gleich an alle Schwarze Bretter.
Denn wenn die Kontrolleure veraltete oder fehlende Aushänge entdecken, können satte Bußgelder fällig werden: seit diesem Jahr bis zu 5.000 € (statt bisher bis zu 2.500 €).
Mit Download
Zusatzinformationen zu unserer 47. Auflage Aushangpflichtige Gesetze stehen auf unserer Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung.