Für den Transport von Gefahrgut per Eisenbahn: RID 2027
Wenn Sie für den Transport von gefährlichen Gütern mit der Eisenbahn verantwortlich sind, müssen Sie das RID in der jeweils geltenden Fassung anwenden. Das RID 2027 tritt im Januar 2027 in Kraft. Die Übergangsfrist für das RID 2025 endet am 30.06.2027. Sie müssen das RID 2027 also spätestens am 01.07.2027 anwenden!
Unsere Ausgabe des RID 2027 bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen
Das RID 2027 ist durch zahlreiche Randverweise auf relevante Fundstellen auch in anderen Gefahrgutvorschriften erschlossen, die z.B. Erleichterungen, Ausnahmen etc. enthalten. Sie erfahren dadurch sofort, ob für den betreffenden Gefahrguttransport eine Erleichterung möglich ist. Zeitraubende Recherchen in den Vorschriften, im Internet oder im Verkehrsblatt werden dadurch überflüssig.
Das extra ausführliche Stichwortverzeichnis berücksichtigt alle im Buch enthaltenen Vorschriften. Das macht es Ihnen noch leichter, die gesuchte Information im Buch RID 2027 ganz schnell zu finden.
Mit sorgfältig erstellten Quellenangaben.
Durch die präzise Feingliederung mit den vom Verlag eingefügten Zwischenüberschriften finden Sie sofort die richtige Passage.
Außerdem sind die Änderungen gegenüber dem RID 2025 im Text grau hinterlegt und so besonders hervorgehoben.
Das Buch RID 2027 gibt Ihnen Antworten auf die Fragen:
- Wer hat welche Pflichten in der Gefahrgutbeförderung?
- Wie sehen die Anforderungen an Kennzeichnung, Dokumentation und Beförderungsdurchführung aus?
- Welche Anforderungen an die Sicherung der Gefahrguttransporte sind zu beachten?
Das Buch RID 2027 enthält:
- das RID 2027
- ein detailliertes Stichwortverzeichnis
Einige wichtige Änderungen im RID 2027
(eine vollständigere Übersicht, die auch für ADR und ADN relevanten Punkte abdeckt, finden Sie in Gefahrgutrecht aktuell):
Neue Begriffsbestimmungen:
- Prüforgan
- Druck-Volumen-Produkt (pV-Produkt)
- Einzelverpackung
- Nutzbarer mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum
UN-Nummern (Tabelle A):
- Klassifikationsänderung Chlorphenole: neue UN-Nummern 3561 und 3562, betrifft auch die bisherigen UN-Nummern 2020 und 2021
- Neue UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien und Natrium-Ionen-Batterien, in Güterbeförderungseinheiten eingebaut: UN 3563 und 3564 – nun wird zwischen Lithium-Ionen-Batterien (weiterhin UN 3536), Lithium-Metall-Batterien (UN 3563) und Natrium-Ionen-Batterien (UN 3564) unterschieden
- Wegfall der UN-Nummer 2941 für Fluoraniline
- Neue Eintragungen für UN 2348 BUTYLACRYLATE, STABILISIERT und UN 2862 VANADIUMPENTOXID, jeweils Verpackungsgruppe II
- Geänderte Klassifizierungscodes und zusätzliche Gefahrzettel für die UN-Nummern 1040, 1041, 1727, 2372 und 3300
Neue Sondervorschriften:
- SV 410: Betrifft die Zuordnung von Hybridbatterien
- SV 411: Betrifft Magnetresonanztomographen, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten
- SV 413: Betrifft die Zuordnung von flüssigen organischen Wasserstoffträgern (LOHC) zur UN-Nummer 3082
- SV 679: Betrifft Druckgefäße, die mit Stickstoff, verdichtet befüllt transportiert werden
- SV 680: Betrifft den Transport beschädigter Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien
- SV 681: Betrifft paraffinische Dieselkraftstoffe bzw. Heizöle gemäß EN-Norm und die zweite Eintragung der UN-Nummer 1202
RID-spezifische Änderung:
Die fahrzeugtechnischen Anforderungen aus dem RID werden in die Einheitliche technische Vorschrift für Güterwagen (ETV WAG) verlagert. Dort sind auch einige neue technische Spezifikationen für Kessel- und Batteriewagen sowie Funkenschutzeinrichtungen zu finden.
Im RID spiegelt sich das so:
- Neue Spalte „Wagenausrüstung“ (14) in der Tabelle A – enthält neue WE-Codes für die stoffspezifisch einzuhaltenden Sondervorschriften für die Wagenausrüstung.
- Dazu gibt es neue Sondervorschriften für die Wagenausrüstung, sie spezifizieren die WE-Codes und verweisen auf die ETV WAG.

Mit Download
Die elektronische Fassung RID 2027 und Zusatzinformationen zum Buch stehen auf unserer Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung.
Der Download-Bereich enthält neben der elektronischen Fassung RID 2027 Änderungen im RID 2027, die bis zum Redaktionsschluss nicht berücksichtigt werden konnten, sowie sonstige aktuelle Hinweise und Ergänzungen.
Die elektronische Fassung enthält den Wortlaut von:
- RID 2027,
- GGVSEB,
- RSEB und weitere nationale und internationale Vorschriften sowie eine anwenderbezogene Übersicht der RID-Änderungen 2027 mit Zuordnung zu den Beteiligten nach GGVSEB.
Die elektronische Fassung kann im Netzwerk eingesetzt werden. Fragen Sie uns unverbindlich nach Netzwerklizenzen.