So kennzeichnen, verpacken und transportieren Sie medizinische Proben und Abfälle sicher und sauber!
Alle (!) medizinischen Proben und Abfälle unterliegen dem Gefahrgutrecht und werden als infektiös angesehen, bis sie untersucht sind und eine Ansteckung ausgeschlossen ist. Nur wissen das die wenigsten Ärzte, Laborleiter, technischen Leiter und Klinikleiter, obwohl sie als Absender die Verantwortung für die Sicherheit beim Probentransport tragen.
Pro Tag werden geschätzt 200.000–300.000 medizinische Proben verschickt, viele per Post, Kurier- oder Paketdienst. Hinzu kommen unzählige weitere Transporte klinischer, human- und tiermedizinischer oder pharmazeutischer Stoffe, Abfälle und anderer Produkte. Da ein Infektionsrisiko bei den wenigsten dieser Transporte ausgeschlossen werden kann, unterliegen sie dem Gefahrgutrecht.
Es ist kein Wunder, dass sich die direkt betroffenen Ärzte und Krankenschwestern überfordert fühlen, wenn sie plötzlich mit dem Thema konfrontiert sind! Beim Transport von derartigem Gefahrgut, besonders von ansteckungsgefährlichen Stoffen, müssen nämlich zahlreiche Aspekte beachtet werden.
Hier setzt dieses Buch an. Mit klaren, gut verständlichen Erläuterungen und sofort umsetzbaren Empfehlungen, die speziell für medizinisch geprägte Leser formuliert sind. Viele Fotos, Grafiken und Übersichten veranschaulichen, wie sich die Vorschriften im medizinischen Alltag am besten erfüllen lassen.
Dieses Buch richtet sich an alle Mitarbeiter in medizinischen, klinischen oder pharmazeutischen Einrichtungen, die sich mit dem Transport infektiöser Stoffe befassen (müssen) – also auch an Ärzte, Labor-, Klinik-, Abteilungs- und Pflegedienstleitung.
Medizinische Proben und Abfälle stellt die verschiedenen Aufgaben beim Versand auf verständliche Weise in einen rechtlichen Zusammenhang und gibt darüber hinaus Tipps zur praxisnahen Umsetzung wichtiger Vorgaben, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen.
Die neue 4. Auflage wurde komplett überarbeitet und aktualisiert: Damit laufen Postversand und Ladungssicherung weiterhin gefahrgutrechtlich korrekt ab!