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Wozu brauche ich den Gefahrgut-Schlüssel? Es steht doch alles schon im ADR drin!
Nein, das ist nicht richtig! Die wesentlichen Teile des Gefahrgut-Schlüssels sind die UN-numerischen und die alphabetischen Verzeichnisse (insgesamt 898 von 1200 Seiten). Die restlichen Seiten dienen der Darstellung von eigens recherchierten Anschriften, Unfallmaßnahmen oder Erläuterungen von Zusammenhängen.
Für die Klasse 1 enthält das Verzeichnis VII-2 22 Spalten. Davon sind 6 ADR/RID-spezifisch (UNNR, Unterklasse, Verträglichkeitsgruppe, Label, Verp.-Anweisung und Verp.-Sondervorschrift). Die anderen 16 Spalten enthalten Informationen, die sich aus ADR/RID gar nicht (z.B. WGK, mp-Einstufung, Kanaltunnelbeschränkungen, IATA-Einschränkungen, Erlaubnisschein nach SprengG) oder nur mit sehr viel Mühe (Listengut, Terrorgut) extrahieren lassen.
Für die anderen Klassen enthält Verzeichnis VIII-2 26 Spalten. Davon sind 6 ADR/RID-spezifisch (UNNR, Gefahrnummer, Klass.-Code, Klasse, VG, LQ-Land). Die anderen 22 Spalten enthalten ebenfalls Informationen, die sich aus ADR/RID gar nicht (z.B. WGK, mp-Einstufung, Kanaltunnelbeschränkungen, Hazchem-Kodierung, IATA-Einschränkungen, LQ-See, Rußland-Meldemengen, 8 verschiedene Stoffmerkblätter für Notfälle) oder nur mit sehr viel Mühe (Listengut, Terrorgut) extrahieren lassen.
Einzig im GG-Schlüssel ist außerdem mit Verzeichnix IX eine Auflistung der Stoffe aller Verkehrsträger, die keine UNNR haben und verboten, beschränkt oder freigestellt sind enthalten. Dieses umfaßt über 900 Einträge.
Schließlich bieten das deutsche und englische Synonymregister über knapp 27000 zugeordnete Bezeichnungen Zugriff auf die Gefahrguteinstufungen, gegenüber nur 3100 Stoffnamen aus den Vorschriften selbst. Das bedeutet, mit dem Gefahrgutschlüssel hat der Benutzer die ungefähr 9fache Wahrscheinlichkeit, ein unbekanntes Gut zuzuordnen.